Vor nunmehr ca. 3 Jahren ist die Investmentsteuerreform zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Mit ihr kam die sogenannte Vorabpauschale. Es handelt ich dabei um eine neue Form der vorweggenommenen laufenden Beteuerung von Kapitalanlageerträgen, die Anleger mit Investmentfonds erzielen. Anleger müssen sich jedoch nicht sorgen! Durch die Vorabpauschale entsteht weder das Risiko einer Doppelbesteuerung, noch ist die Besteuerung von Kapitalerträgen erhöht worden. Was es genau damit auf sich hat und warum sich anleger nicht wundern sollten. lesen Sie hier!
Diejenigen, die sich noch genauer über die Investmentsteuerreform 2018 informieren möchten, finden hier (ganz unten auf der Seite unserer Homepage) eine ausgezeichnete Broschüre zum Thema.
Wir hoffen, Sie damit gut auf eine mögliche Kontoabbuchung im Januar vorbereitet zu haben.
Mit besten Grüßen
Ihr René Harders
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